Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung bilden die Rechtsgrundlage für die Wahlen der Gemeindevertretungen und Kreisräte, die Direktwahlen der Bürgermeister und die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart, die Anhörung der Bürger bei Grenzänderungen, den Antrag auf eine Bürgerversammlung, den Bürgerantrag, das Bürgerbegehren und die Durchführung des Bürgerentscheids.