Das Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg enthält die landesrechtliche Regelung der Organisation der öffentlichen Jugendhilfe und berücksichtigt eine Reihe aktueller Entwicklungen wie die Hervorhebung der Jugendarbeit als gleichrangige Bildungs- und Erziehungsaufgabe der Jugendhilfe, die Darstellung der Jugendhilfe als eigenständiges Sozialisationsfeld neben Familie, Schule und Beruf oder die Regelung der Zuweisung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen.