Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg

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Kommentar
Loseblattausgabe
Stand: inkl. 3. Nachlief. Nov. 2016
412 Seiten, (1 Ordner)
Format: 16,5 x 23,5 cm
ISBN 978-3-86115-012-1
Das LKHG beruht auf der Kompetenz der Länder, das Krankenhauswesen zu regeln. Mit der Kommentierung zum Landskrankenhausgesetz Baden-Württemberg (LKHG) werden Krankenhausplanung- und -förderung, Patientendatenschutz, Mitarbeiterbeteiligung an den Einnahmen aus der Wahlarztliquidation und wichtige weitere Vorschriften ausführlich, kompetent und leicht verständlich erläutert.
Wer sich über Krankenhausförderung und -planung umfassend informieren will, ist auf das KHG und das LKHG angewiesen: teils allein auf das KHG, teils auf KHG und LKHG zusammen, teils allein auf das LKHG. Dies erschwert gewiß die Kommentierung. Der vorliegende Kommentar zum LKHG ist für die Bereiche Förderung und Planung als Ergänzung des Kommentars zum KHG angelegt. Die Erläuterungen zum LKHG sind jedoch so aufgebaut und so umfassend, dass das Recht der Krankenhausförderung und -planung auch ohne Blick in die Kommentierung des KHG verständlich wird. Bezugnahmen hierauf erleichtern die Vertiefung.Neben dem Landeskrankenhausgesetz werden die Verordnung über die Pauschalförderung im Anschluss an die Kommentierung zu § 16 bzw. § 35 sowie die Verordnung über die Mitarbeiterbeteiligung kommentiert.
Die bewährten Erläuterungen wurden an die Entwicklungen in Praxis und Rechtsprechung angepasst und fortgeschrieben. Wichtige Änderungen des LKHG sind in das Werk einbezogen.

Der fundierte Praxis-Kommentar für alle Krankenhäuser, Krankenhausträger, Krankenkassen, Ärztekammern, Arbeitgeber-, Arbeitnehmervertretungen, Gewerkschaften, Arbeitsgemeinschaften, Verbände, Fachbehörden der Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen, Aus- und Weiterbildung, Fachanwälte, Verwaltungsgerichte. für den Krankenhauspraktiker wie für den Juristen.
Begründet und fortgeführt von Ltd. Ministerialrat a.D. und Rechtsanwalt Otmar Dietz wurde das Werk fortgeführt von Rechtsanwältin Katja Gohl, Referentin der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft; Regierungsrat Carl-Gustav Kalbfell, Referat Krankenhauswesen im Sozialministerium, Rechtsanwalt Dr. Dieter Krauskopf, früherer Justitiar der AOK. Inzwischen wird die Kommentierung bearbeitet von Ursula Ungerer, Stellvertretende Geschäftsführerin der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, Stutgart, und Dr. Ulrich Trefz, Fachanwalt für Medizinrecht, Stuttgart.