Das Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) hat viele Neuerungen für die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern gebracht. Neben der Einführung der Elternbeitragsfreiheit und einer Umstellung auf ein umfassendes Entgeltfinanzierungssystem wurden die Elternrechte sowie die Qualitätsstandards der Kindertagesförderung, insbesondere in der Kindertagespflege, weiterentwickelt. Ziel des KiföG M-V ist vor allem die Stärkung der frühkindlichen Bildung und Erziehung sowie die Verbesserung des Kinderschutzes.