Bürgermeister, Landräte und andere kommunale Wahlbeamte in Niedersachsen

Status, Besoldung und Versorgung

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Softcover
1. Auflage 2021
202 Seiten
Format: 12,8 x 19,4 cm
ISBN 978-3-8293-1656-9
Luxuspensionen für Bürgermeister, Tausende Euro Sofortrente oder Missbräuchliche Abwahl eines Hauptverwaltungsbeamten? - so und ähnlich lauten Schlagzeilen in den Medien, wenn kritisch über Umstände oder Versorgungsansprüche von aus dem Amt geschiedenen Bürgermeistern, Landräten oder anderen kommunalen Wahlbeamten berichtet wird.
Amtsträger an der Spitze der Städte, Gemeinden und Kreise müssen nach geltendem Verfassungsrecht materiell angemessen ausgestattet werden. Für ein gut funktionierendes örtliches Gemeinwesen sind fähige und motivierte Führungskräfte unabdingbar. Um ihr Amt den Anforderungen entsprechend auszuüben, benötigen sie eine materielle Unabhängigkeit, die zeitlich auch über die aktive Amtszeit hinausreichen muss. Andererseits verlangt die Bürgerschaft nach transparenten Regeln zur Ausstattung der Führungskräfte in ihren Rat- und Kreishäusern. Daran mangelt es bisweilen.

Das komplexe Versorgungsrecht, das in Gänze wohl nur von wenigen Experten überblickt wird, hat mit seinen teils widersprüchlichen Bestimmungen, Ausnahmeregelungen, Besitzstandswahrungen und Verknüpfungen mit unterschiedlichsten Sozialrechtsgebieten dazu beigetragen, dass die Wahlbeamten-Pensionen - dem Anspruch nach - zu früh einsetzen und ein zu hohes Niveau erreichen.

Das Buch vermittelt Mitgliedern der Gemeindevertretungen und Kreistage, Kandidaten für die Wahl der Hauptverwaltungsbeamten, Kommunalverwaltungen, Wahlausschüssen aber auch Rechtsanwälten und Verwaltungsrichtern wichtige Hilfestellungen. Es richtet sich aber gleichermaßen an den Niedersächsischen Landtag und die Niedersächsische Landesregierung. Eine Reform des Dienst- und Versorgungsrechts der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit ist aus Sicht des Autors überfällig. Mögliche Reformschritte werden am Schluss in Form von Empfehlungen vorgestellt.
Herrn Ltd. Regierungsdirektor a.D. Martin Ritter (ehemals Referent für finanzielles öffentliches Dienstrecht im Niedersächsischen Ministerium für Finanzen) ist es zu danken, dass er auf Initiative des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen das Recht der kommunalen Wahlbeamten bearbeitet hat und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich macht.