Nahezu alle Kinder besuchen vor ihrem Eintritt in die Schule eine Kita. Die Aufgabe der Kindertagesbetreuung ist eine dreifache: Erziehung, Bildung und Betreuung. Entsprechend stellen sich qualitative und quantitative Anforderungen an das System der Kindertagesbetreuung und ihre Verantwortungsträger. Die Zielsetzung des Kinder- und Jugendhilferechts ist die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots für Kinder und ihre Eltern - ein Ziel, das in weiten Teilen landes- und bundesweit noch nicht erfüllt ist.