In den Bereichen von Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst hat in den letzten Jahren eine zunehmende Verlagerung der Aufgabenschwerpunkte stattgefunden. Sowohl die sicherheitspolitische Lage als auch Umweltgefahren machen das verstärkte Zusammenwirken und die Koordination aller Hilfsdienste – u.a. bei Großeinsätzen, bei technischen Hilfeleistungen und in der Notfallversorgung – erforderlich.
Der Landtag und die Landesregierung von Sachsen-Anhalt haben in den letzten Jahren ihre Aktivitäten erheblich verstärkt, das Land Sachsen-Anhalt krisenfest zu machen: um auf mögliche weitere Hochwasserkatastrophen, wie die in den Jahren 2002 und 2013, gerüstet zu sein, aber auch auf lokale Ereignisse, die rechtlich nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz oder dem Rettungsdienstgesetz geregelt werden.