Polizei Info Report Heft 3/2019

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2019
44 Seiten
Format: 21,0 x 29,7 cm
Die technische Entwicklung der letzten zwei Jahrzehnte, verbunden mit der fortschreitenden Digitalisierung und der auch dadurch erleichterten Globalisierung der Märkte hat die Arbeit mit dem Rechner mittlerweile geradezu unverzichtbar gemacht. Es bedurfte allerdings ebenfalls nur relativ kurzer Zeit, bis es im Zusammenhang mit der neuen Technik auch ein auf diese abzielendes Kriminalitätsphänomen entstand. Straftäter mit entsprechender Sachkenntnis verstehen es immer wieder, die Accounts von Firmen wie auch von Privatpersonen zu hacken, wodurch sowohl finanzielle Schäden entstehen wie auch Datendiebstähle zu diversen Zwecken begangen werden. All diese verschiedenen Deliktsarten, die zusammenfassend als Cybercrime (Cyberkriminalität) bezeichnet werden, verursachten nach Erhebungen für die letzten Jahre einen finanziellen Schaden in Milliardenhöhe, der vermutlich zukünftig noch in nicht unerheblichem Maße steigen wird. Dr. Stefan Goertz, Oberregierungsrat bei der Hochschule der Bundespolizei in Lübeck, hat sich in seinem Beitrag dieses Titelthemas des vorliegenden Heftes aus der Perspektive der deutschen Sicherheitsbehörden angenommen.
Ein Deliktsbereich, mit dem sich die Strafverfolgungsbehörden bereits seit Jahrzehnten befassen, ist die Rauschgiftkriminalität. Seit spätestens in den 70er-Jahren des vorigen Jahrhunderts weiche und harte illegale Drogen auch Einzug in die Bundesrepublik gehalten haben, liegt für die Polizei ein konstanter Schwerpunkt ihrer Arbeit auf der Verfolgung von Straftaten nach dem BTM-Gesetz. Verschiedene Repressionsstrategien und Präventionsprogramme wurden aufgelegt und führten auch immer wieder auf einzelnen Gebieten zu Erfolgen, ein tatsächlich konstantes Zurückdrängen der verbotenen Substanzen auf breiter Fläche ist bisher allerdings nicht zu verzeichnen. Im Gegenteil, den etablierten weichen und harten Drogen, wie Cannabisprodukten und z.B. Heroin und Kokain, haben sich in den letzten Jahren neben dem schon lange bekannten LSD mittlerweile diverse synthetische Verbindungen hinzugesellt, die sich teilweise großer Beliebtheit erfreuen. Um einen Überblick bezüglich der diesbezüglichen Fakten und Entwicklungen zu geben, hat Dr. Reinhard Scholzen einen Bericht erstellt.

In den 90er-Jahren des letzten Jahrtausends erreichte auch die Bundesrepublik ein Deliktsphänomen, das vorher insbesondere in den Vereinigten Staaten in der Öffentlichkeit Aufsehen erregt hatte, der Amoklauf. Dabei handelte es sich zunächst vorwiegend um von Jugendlichen an Mitschülern und Lehrern im Lehrinstitut begangene vollendete sowie versuchte Tötungen. Später beschränkten sich derartige Taten allerdings nicht mehr auf Schulen, sondern wurden auch an anderen öffentlichen Einrichtungen, Ämtern oder Firmen durchgeführt. Dabei handelte es sich bei den Tätern meist um ehemalige Mitarbeiter oder Antragsteller, die sich aufgrund subjektiv empfundener Ungerechtigkeiten für diese durch ein derartiges Fanal rächen wollten. Mittlerweile zeigt die Erfahrung, dass derartige Taten glücklicherweise Einzelfälle bleiben. Allerdings wird festgestellt, dass enttäuschte bzw. wütende Bürger vermehrt gegen die ihrer Meinung nach für ihre unbefriedigende Situation Verantwortlichen, z.B. die zuständigen Sachbearbeiter, den behandelnden Arzt oder bestimmte Mitarbeiter, in Form von ernst zu nehmenden Bedrohungen oder gar körperlichen Übergriffen vorgehen. Vor diesem Hintergrund wurden in den letzten Jahren in vielen Institutionen und größeren Betrieben durch die Verantwortlichen Vorkehrungen getroffen, die dabei helfen können, einer solchen Gefahr bereits im Vorfeld entgegen zu treten. Welche Pflichten und Möglichkeiten dieses sogenannte Bedrohungsmanagement für den jeweiligen Arbeitgeber mit sich bringt, schildert Jerko Rezo, M.A. in seinem Artikel.