Polizei Info Report Heft 3/2020

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erscheint ca Mai 2020
ca. 44 Seiten
Format: 21,0 x 29,7 cm
Der Schwerpunkt unseres Lebens liegt derzeit auf der Bekämpfung des Corona-Virus. Dabei stehen u. a. auch die Polizeibeamten an vorderster Front, um das Leben in der Gesellschaft weiter sicher zu machen.
Das Aufgabenspektrum hat sich erweitert, denn die Polizei ist beteiligt an den Kontrollen zur Einhaltung des Kontaktverbots. Mit dem 2019 geänderten Polizeigesetz hat die Polizei mit § 34b PolG NRW u. a. die Möglichkeit erhalten, ein Kontaktverbot auszusprechen. Dieses
Kontaktverbot hat nichts mit dem Kontaktverbot in den
Zeiten des Corona-Virus zu tun, aber es ist sicherlich bemerkenswert, dass die neu geschaffene Begrifflichkeit auf diese Art und Weise derart herausragende Bedeutung erhält.
In der vorliegenden Ausgabe ist der Titel auf KURS (Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern) NRW gelegt. Der Kollege und Kriminologe Kai Seidensticker widmet sich einer Bestandsaufnahme für die seit 2010 bestehende Konzeption. Thematisch angelehnt befasst sich Dr. Manfred Reuter mit der Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern vor sexuellem Missbrauch, Cybergrooming und Keuschheitsprobe. Das am 13.3.2020 in Kraft getretene
Gesetz soll den Schutz vor sexuellem Missbrauch unter
Ausnutzung der digitalen Welt, in der sich auch die Kinder
(fast) permanent bewegen, verbessern.