Polizei Info Report Heft 6/2017

9,90 €

Sofort lieferbar!

PDF Bestellschein drucken
2017
44 Seiten
Format: 21,0 x 29,7 cm
In diesem Heft haben wir bewusst das Delikt „Wohnungseinbruch“ zum Titelthema gemacht, da kaum eine andere Straftat in den letzten Jahren derart im Fokus der deutschen Öffentlichkeit stand und immer noch steht. 167.000-mal wurden im Jahr 2015 Bürger mit der Tatsache konfrontiert, dass Fremde widerrechtlich in ihre ganz privaten Räumlichkeiten eingedrungen waren oder es zumindest versucht hatten.
Die aktuelle Strategie der Polizei, repressive wie auch präventive Bausteine in Kampagnen und Projekten zu bündeln, scheint allerdings offenbar erste Früchte zu tragen, wie die teilweise doch nennenswerten Rückgänge der Straftaten in jüngster Vergangenheit belegen. Drei verschiedene Autoren, unter anderem EPHK Dr. Manfred Reuter aus dem Rhein-Sieg-Kreis und PK Alexander Junghans aus der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd, beschreiben in ihren Beiträgen verschiedene
Möglichkeiten, den Komplex Wohnungseinbruch wirkungsvoll zu bekämpfen bzw. zu verhindern.

Immer wieder kommt es in Strafverfahren vor, dass an Tatorten aufgefundene oder in anderer Weise in Verbindung mit dem Geschehen aufgetauchte schriftliche Aufzeichnungen eventuell dazu beitragen können, einen Täter zu ermitteln oder einen Tatverdächtigen des begangenen Deliktes zu überführen. Dabei spielen Handschriftenvergleiche eine wesentliche Rolle. Über die historischen Unsicherheiten und Irrtümer im Zusammenhang mit Schriftvergleichen, aber auch einen noch gar nicht so weit zurückliegenden, weltweit bekannt gewordenen Fall berichtet unser Autor und ehemaliger Kriminalhauptkommissar Michael Zeyn aus Hamburg in seinem Beitrag.

Im Rahmen der immer weiter optimierten Internettechnologie sind für einen Großteil der Menschen soziale Medien wie z. B. Facebook, Twitter oder Instagram kaum noch aus ihrem Alltagsleben wegzudenken. Der unvorsichtige Kontakt mit ihnen birgt allerdings für die Nutzer die Gefahr, durch ihr Handeln die Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu verlieren. In der Bundesrepublik existiert bereits seit 1977 ein Gesetzeswerk, das den Bürger vor dem unzulässigen Umgang und damit möglicherweise verbundenen Beeinträchtigungen seiner Persönlichkeitsrechte schützen soll. Allerdings ist dadurch nicht die Nutzung von personenbezogenen Daten durch private Dritte geschützt, sondern lediglich die durch öffentliche Stellen des Bundes und der Länder. KOR Stefan Mühlbauer und Steven Koch von der FHöV NRW, Abteilung Münster, gehen in ihrem Artikel auf einige der sich aus dem sogenannten „Clearnet“ ergebenden Recherchemöglichkeiten ein.