Polizei Info Report Heft 6/2019

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2019
44 Seiten
Format: 21,0 x 29,7 cm
„Mann schlägt Frau“ – ein solcher Einsatzanlass, gelegentlich auch in umgekehrter Konstellation, gehört zum dienstlichen Alltag der im Streifendienst tätigen Polizeibeamten aller Bundesländer.
Da die Abläufe dieser Taten für Außenstehende in der Regel wenig spektakulär sind, werden sie meist von der breiten Öffentlichkeit gar nicht wahrgenommen – höchstens vielleicht im Rahmen der Veröffentlichung der jährlichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes. Für die Betroffenen selbst allerdings sind diese Straftaten von tiefgreifender emotionaler Bedeutung, weil sie in ihrem engsten privaten Umfeld, nämlich ihrer Familie einer oder anderweitigen nahen Beziehung stattfinden. All die in diesem Zusammenhang denkbaren Delikte wie Körperverletzungen, Bedrohungen usw. werden unter den Begriffen „Häusliche Gewalt oder „Partnerschaftsgewalt“ zusammengefasst. Häufig wurden diese Straftaten als Privatsache der Beteiligten angesehen, und erst Ende des letzten Jahrhunderts führte ein allgemeines gesellschaftliches Umdenken dazu, dass auch dem Bereich der im familiären Bereich stattfindenden Delikte mehr Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Ein generelles Problem bei diesen Straftaten ergab sich daraus, dass häufig die Person des Verursachers nach den notwendigen polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen und dann nach seiner Rückkehr in die eigenen vier Wände die Gefahr einer erneuten Konfrontation mit dem Opfer bestand. Deshalb wurde im Jahr 2001 das Gewaltschutzgesetz erlassen, ein Bundesgesetz, durch das einerseits der Verursacher der Wohnung verwiesen werden und ihm andererseits die Rückkehr in diese verboten werden kann. Als pensionierter ehemaliger Leiter der Kriminalprävention und somit auch des Opferschutzes beim Polizeipräsidium Duisburg, habe ich, EKHK a. D Klaus Kemper, für Sie das Thema „Häusliche Gewalt“ noch einmal ausführlich aufbereitet.