
Ziel des Webinars
Die Teilnehmenden werden in die Regelungssystematik des Gesetzes eingeführt. Die für die öffentliche Verwaltung und die öffentlichen Unternehmen relevanten Regelungen werden praxisnah dargestellt. Nach der Teilnahme können alle Teilnehmenden mit den für ihre öffentlich-rechtliche Einheit relevanten Regelungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umgehen. Inhalte des Webinars:
- Whistleblower-Richtlinie
- Sinn und Zweck des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Gesetzgebungsverfahren
- persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
- Einführung in die Begrifflichkeiten des Hinweisgeberschutzgesetzes (Offenlegung, Repressalien, Verstöße, Folgemaßnahmen, Informationen, Meldung, usw.)
- interne und externe Meldestellen
- Spezialregelungen für die öffentlich-rechtlichen Einheiten
- Sanktionsregime des Hinweisgeberschutzgesetzes
Zielgruppen des Webinars
Das Webinar richtet sich an Fachkräfte und Mitarbeitende in der öffentlichen Verwaltung und in öffentlichen Unternehmen.
Referent
Matthias Himmelsbach, LL.M., ist Rechtsanwalt in der mittelständischen Wirtschaftskanzlei SCHRADE & PARTNER RECHTSANWÄLTE PartmbB. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Verwaltungsrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht.

- Microsoft Teams (via Internetbrowser oder App)
- stabile Internetverbindung
- Lautsprecher (Kopfhörer) und Mikrofon oder Headset
- Einige Tage vor Beginn des Webinars erhalten alle Teilnehmer*innen eine E-Mail mit den Details und Zugangsdaten zu dem Webinar.
Ihre Buchung
Webinar Das neue Hinweisgeberschutzgesetz 23.10.2023, 10.00 Uh
Brutto (inkl. 7 % Mwst.)
Referent: Matthias Himmelsbach
Dauer: ca. 120 Minuten
Webinar Das neue Hinweisgeberschutzgesetz 23.10.2023, 10.00 Uh
Brutto (inkl. 7 % Mwst.)
Preis pro Teilnehmer:in
149
€
Referent: Matthias Himmelsbach
Dauer: ca. 120 Minuten
23.10.2023, 10.00 Uhr
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) trat am 2. Juli 2023 in Kraft. Neben Privatunternehmen müssen auch die öffentliche Verwaltung und öffentliche Unternehmen Hinweisgebersysteme einrichten und "bedienen" können. Zweck des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, Hinweisgebende ("Whistleblower") zu schützen, um die Versorgung der zuständigen Stellen mit gemeinwohlrelevanten Informationen zu gewährleisten.
Ziel des Webinars
Die Teilnehmenden werden in die Regelungssystematik des Gesetzes eingeführt. Die für die öffentliche Verwaltung und die öffentlichen Unternehmen relevanten Regelungen werden praxisnah dargestellt. Nach der Teilnahme können alle Teilnehmenden mit den für ihre öffentlich-rechtliche Einheit relevanten Regelungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umgehen. Inhalte des Webinars:
Zielgruppen des Webinars
Das Webinar richtet sich an Fachkräfte und Mitarbeitende in der öffentlichen Verwaltung und in öffentlichen Unternehmen.
Referent
Matthias Himmelsbach, LL.M., ist Rechtsanwalt in der mittelständischen Wirtschaftskanzlei SCHRADE & PARTNER RECHTSANWÄLTE PartmbB. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Verwaltungsrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht.
Ziel des Webinars
Die Teilnehmenden werden in die Regelungssystematik des Gesetzes eingeführt. Die für die öffentliche Verwaltung und die öffentlichen Unternehmen relevanten Regelungen werden praxisnah dargestellt. Nach der Teilnahme können alle Teilnehmenden mit den für ihre öffentlich-rechtliche Einheit relevanten Regelungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umgehen. Inhalte des Webinars:
- Whistleblower-Richtlinie
- Sinn und Zweck des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Gesetzgebungsverfahren
- persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
- Einführung in die Begrifflichkeiten des Hinweisgeberschutzgesetzes (Offenlegung,
- Repressalien, Verstöße, Folgemaßnahmen, Informationen, Meldung, usw.)
- interne und externe Meldestellen
- Spezialregelungen für die öffentlich-rechtlichen Einheiten
- Sanktionsregime des Hinweisgeberschutzgesetzes
Zielgruppen des Webinars
Das Webinar richtet sich an Fachkräfte und Mitarbeitende in der öffentlichen Verwaltung und in öffentlichen Unternehmen.
Referent
Matthias Himmelsbach, LL.M., ist Rechtsanwalt in der mittelständischen Wirtschaftskanzlei SCHRADE & PARTNER RECHTSANWÄLTE PartmbB. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Verwaltungsrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht.

- Microsoft Teams (via Internetbrowser oder App)
- stabile Internetverbindung
- Lautsprecher (Kopfhörer) und Mikrofon oder Headset
- Einige Tage vor Beginn des Webinars erhalten alle Teilnehmer*innen eine E-Mail mit den Details und Zugangsdaten zu dem Webinar.
Ihre Buchung
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz 23.10.2023, 10.00 Uhr
Brutto (inkl. 19 % Mwst.)
Referent: Matthias Himmelsbach
Dauer: ca. 120 Minuten
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz 23.10.2023, 10.00 Uhr
Brutto (inkl. 19 % Mwst.)
Preis pro Teilnehmer:in
149
€
Referent: Matthias Himmelsbach
Dauer: ca. 120 Minuten