Bayerisches Straßen- und Wegegesetz

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Kommentar
Softcover
erscheint ca 4. Quartal 2024
ca. 930 Seiten
Format: 16,5 x 23,5 cm
ISBN 978-3-8293-1997-3
Straßen und Wege tragen als die Lebensadern eines Landes ganz wesentlich zu dessen struktureller und wirtschaftlicher Entwicklung bei. Von daher gehört das Bayerische Straßen- und Wegegesetz zu den in der Verwaltungspraxis und in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte bedeutendsten Landesgesetzen des Freistaates Bayern.
Die Erläuterungen sind klar und übersichtlich gegliedert. Durch die Hervorhebung von Stichwörtern sind die Antworten und Lösungen zu den einzelnen Fragen und Problemfeldern leicht aufzufinden.
Im Anhang sind die für die Praxis wichtigsten Auszüge aus Gesetzen, Verordnungen, Vollzugsbekanntmachungen und Satzungsmustern abgedruckt.
18 Auflagen sprechen für sich – der aktuelle praxisorientierte Kommentar eignet sich für alle: Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Landratsämter, Bezirksregierungen, Straßenbaubehörden und -unternehmen, Planer, Architekten, Gerichte, Rechtsanwälte, Notare, Dozenten, Studierende und interessierte Bürger.
Manfred Edhofer war Leitender Regierungsdirektor und Sachgebietsleiter bei der Regierung von Niederbayern und Dozent an der Bayerischen Verwaltungsschule; Reiner Willmitzer war Leitender Regierungsdirektor und Sachgebietsleiter bei der Regierung von Oberfranken.
Rezensionen
Alles in allem erweist sich auch die 16. Auflage des Kommentars als fachlich fundiertes und praxistaugliches Nachschlagewerk für alle im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz sich stellenden Rechtsfragen.
(Maria Halser-Friedl, Amtsblatt Regierung von Schwaben, Nr. 8/2018)

[Es macht] Sinn, bei tiefer gehenden Fragen sich die 80 Artikel des Gesetzes in ihrer Auslegung in einem Kommentar näher anzusehen. Der vorliegende Kommentar, der seit Jahrzehnten in der Praxis Verwendung findet, leistet das sehr gut.[...]. Das Werk erfüllt [...] in geeigneter Weise die Anforderungen an einen Gesetzeskommentar und ist in größeren Ratsfraktionen ggf. eine gute Ergänzung der kommunalrelevanten Gesetzesliteratur.
(Peter Gack, GRIBS - Kommunalrundbrief Heft 1/2017)