Bundeswaldgesetz
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Kommentar
Softcover
3. Auflage
2018
438 Seiten
Format:
16,5 x
23,5
cm
ISBN
978-3-8293-1375-9
Das Bundeswaldgesetz wurde in der Reformära der sozialliberalen Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt entworfen und hat sich als in den Zeitläuften flexibel auslegbares Gesetz erwiesen. Als Teil der Umweltgesetzgebung hat sich das Gesetz seit 1975 weit entfaltet, es wurde eine Fülle neuer forst- und naturwissenschaftlicher Erkenntnisse erzielt.
Beides wirkte und wirkt sich auf die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und die Richtung der Ermessensausübung bei der Anwendung des Gesetzes nicht unerheblich aus.
Kurz nach der Verabschiedung des Bundeswaldgesetzes kamen u.a. das Bundesnaturschutzgesetz, später das Bundes-Bodenschutzgesetz, die Richtlinien der Europäischen Union zum Vogelschutz sowie zu Flora, Fauna und Habitaten hinzu. Inzwischen hat die Europäische Union die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen als eines ihrer Ziele definiert. Bei der Auslegung waldrechtlicher Begriffe sind diese Regelungen und Ziele zu berücksichtigen. Ebenso sind die Ergebnisse der Forschung in Botanik, Genetik, Ökologie und weiterer naturwissenschaftlicher Disziplinen bei der Auslegung und Anwendung des Gesetzes unverzichtbar.
Diese Aspekte sind in die Kommentierung eingeflossen und mit ihr verzahnt.
Kurz nach der Verabschiedung des Bundeswaldgesetzes kamen u.a. das Bundesnaturschutzgesetz, später das Bundes-Bodenschutzgesetz, die Richtlinien der Europäischen Union zum Vogelschutz sowie zu Flora, Fauna und Habitaten hinzu. Inzwischen hat die Europäische Union die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen als eines ihrer Ziele definiert. Bei der Auslegung waldrechtlicher Begriffe sind diese Regelungen und Ziele zu berücksichtigen. Ebenso sind die Ergebnisse der Forschung in Botanik, Genetik, Ökologie und weiterer naturwissenschaftlicher Disziplinen bei der Auslegung und Anwendung des Gesetzes unverzichtbar.
Diese Aspekte sind in die Kommentierung eingeflossen und mit ihr verzahnt.
Assessor Dr. jur. Klaus Thomas ist im Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig zuständig für die Strukturförderung im ländlichen Raum, Realverbandsangelegenheiten und Rechtsangelegenheiten der Flurbereinigung und Domänenverwaltung. Zudem war er Lehrbeauftragter des Landes Niedersachsen unter anderem für das Recht der Agrarstrukturverwaltung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Hildesheim bis zu deren Auflösung. Er ist zudem stellvertretender Vorsitzender des Umlegungsausschusses der Stadt Braunschweig.
Rezensionen
Der Kommentar ist nachhaltig jedem zu empfehlen, der mit waldrechtlichen Fragen beschäftigt ist, sei es in der Justiz, sei es in der Verwaltung, sei es in den rechts-, aber auch den steuerberatenden Berufen. Nicht zuletzt sei er gerade auch dem Sachverständigen empfohlen, der mit einschlägigen Fragestellungen befasst ist. Es gibt kein vergleichbares einschlägiges aktuelles Werk.
(Dr. Karl-Ludwig-Grages, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, in Agrar- und Umweltrecht, Ausgabe 12/2018)
Es gibt daneben derzeit keinen ähnlich aktuellen Kommentar zum BWaldG (...). Erfreulich ist, dass bereits das 3. Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes eingearbeitet und in den §§ 40 und 46 auch kritisch einbezogen worden ist.
(Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Agrarrecht Hubert Becker, Hildesheim, in Recht der Landwirtschaft, Ausgabe 01/2019)
(Dr. Karl-Ludwig-Grages, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, in Agrar- und Umweltrecht, Ausgabe 12/2018)
Es gibt daneben derzeit keinen ähnlich aktuellen Kommentar zum BWaldG (...). Erfreulich ist, dass bereits das 3. Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes eingearbeitet und in den §§ 40 und 46 auch kritisch einbezogen worden ist.
(Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Agrarrecht Hubert Becker, Hildesheim, in Recht der Landwirtschaft, Ausgabe 01/2019)