Im internationalen Vergleich gibt es kaum ein zweites Land, in dem es für den Bürger derart schwierig ist, auf legalem Wege in den Besitz einer Schusswaffe zu kommen und sie darüber hinaus auch noch mit sich führen zu dürfen wie in der Bundesrepublik Deutschland.
Unser Waffengesetz ist zweifellos eines der strengsten der Welt, und es braucht eine gehörige Menge an Fachwissen, um sich erfolgreich durch den dortigen Paragraphen-Dschungel durchzuarbeiten. Während lediglich bestimmten Berufsgruppen, wie z. B. der Polizei, vom Gesetzgeber aufgrund ihrer Aufgabenzuweisung das Tragen von Waffen im Dienst gestattet wird, scheitert „Otto Normalverbraucher“ meist an den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen. Der Vorteil dieser Tatsache liegt unbestreitbar darin, dass sich die Anzahl der unter Einsatz von Schusswaffen in unserem Land begangenen Straftaten generell in einem überschaubaren Rahmen bewegt.
In jeder Beziehung ganz anders verhält es sich in den Vereinigten Staaten von Amerika. Dort wird der Besitz von Waffen als eine Art „Bürgerrecht“ gesehen, das durch die Verfassung gedeckt ist. Dort gibt es vielmehr eine andere Problematik, die nach unseren bundesdeutschen Vorschriften zu diesem Thema schier undenkbar erscheint: Die Frage, ob Waffen von Privatleuten grundsätzlich verdeckt oder offen, also für jeden sichtbar, in der Öffentlichkeit getragen werden dürfen.
(Auszug aus dem Editorial)
Das Inhaltsverzeichnis dieses Hefts finden Sie unter Downloads
In jeder Beziehung ganz anders verhält es sich in den Vereinigten Staaten von Amerika. Dort wird der Besitz von Waffen als eine Art „Bürgerrecht“ gesehen, das durch die Verfassung gedeckt ist. Dort gibt es vielmehr eine andere Problematik, die nach unseren bundesdeutschen Vorschriften zu diesem Thema schier undenkbar erscheint: Die Frage, ob Waffen von Privatleuten grundsätzlich verdeckt oder offen, also für jeden sichtbar, in der Öffentlichkeit getragen werden dürfen.
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