Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (digital)

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Kommentar
Digitales Loseblattwerk (Jahrespreis 1-3 Nutzer)
Stand: Sep. 2023
ISBN 978-3-8293-1795-5
Schleswig-Holstein hat 2007 mit dem völlig neu gefassten Schulgesetz neue Akzente gesetzt. Mehr gemeinsames Lernen, mehr individuelle Förderung, mehr Ganztagsschulen, die Einführung der Regional- und Gemeinschaftsschule, mehr Selbstständigkeit für berufsbildende Schulen, veränderte Schulträgerstrukturen - das sind nur einige Stichwörter, die im neuen Schulgesetz zum Tragen kamen und die es zu kommentieren galt.
Seitdem haben nachfolgende Landesregierungen wesentliche schulgesetzlich verankerte Vorgaben abermals geändert. So gibt es neben dem Gymnasium in Schleswig-Holstein zukünftig nur noch die Gemeinschaftsschule als weiterführende Schulart. Die Schulübergangsempfehlung am Ende der Grundschulzeit wurde zwischenzeitlich abgeschafft und wird nunmehr wieder eingeführt; die Gemeinschaftsschulen ohne eigene Oberstufe können Kooperationen an allgemeinbildenden Schulen mit Oberstufe oder beruflichen Gymnasien eingehen; das Gymnasium wird ab dem Schuljahr 2019/2020 wieder neun Schulleistungsjahre umfassen.
Die auf dem Schulgesetz als Ermächtigungsgrundlage beruhenden Verordnungen konnten nach insgesamt zehn Jahren Geltungsdauer nicht weiter verlängert und mussten neu erlassen werden. Dadurch war der Anhang fast vollständig zu überarbeiten. Erstmals erläutert wird § 112 SchuG, sodass die Kommentierung zum kommunalen Schullastenausgleich damit vollständig ist. Zudem machte die Direktwirkung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 die grundlegende Überarbeitung der zentralen datenschutzrechtlichen Vorschriften des Schulgesetzes erforderlich.

Der Kommentar legt seinen Schwerpunkt auf die vielfältigen Fragen und Problemstellungen in der praktischen Arbeit. Der Praxis-Kommentar ist für Schulträger und alle mit Schul(rechts)fragen befassten und daran interessierten Institutionen und Personen eine nützliche Orientierungs- und Arbeitshilfe - insbesondere für Schulleitungen und Lehrpersonal, Schulverwaltungs- und Jugendämter, Elternbeiräte, Schülervertretungen, (Aus)Bildungseinrichtungen, Gerichte, Anwälte, Kammern, Verbände.
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Ministerialdirigent a. D. Klaus Karpen war vormaliger Leiter der Abteilung Grundsatzfragen Schule und berufliche Bildung im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur und Vorsitzender des Schulausschusses der Kultusministerkonferenz. Ministerialrat Jens Popken, bis 2011 Leiter des Schulrechtsreferates im schleswig-holsteinischen Bildungsministerium, war in dieser Funktion an der Abfassung des Regierungsentwurfs für das Schulgesetz 2007 unmittelbar beteiligt. Unterstützt werden sie von Ministerialrätin Claudia Schiffler, Regierungsdirektor Hauke Grundmann und Oberregierungsrat Dr. Sönke Gantz, die in der Schulaufsicht bzw. als (ehemalige) Mitarbeiter des Schulrechtsreferats sowohl an dem Regierungsentwurf für die Novelle 2014 mitgearbeitet haben als auch ihre praktischen Erfahrungen in der Anwendung des Schulrechts in die Kommentierung einbringen können. Das gilt ebenso für Oberamtsrat Holger Brooks als für den Schulbereich verantwortlichen Mitarbeiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz.

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Loseblattausgabe
Stand: inkl. 16. Nachlief. Sept. 2023