Polizei Info Report Heft 1/2019

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2019
44 Seiten
Format: 21,0 x 29,7 cm
Im polizeilichen Aufgabengebiet aller Bundesländer befinden sich auch die Bereiche Gefahrenabwehr sowie Kriminalprävention. Insbesondere mit letzterer wird in Form verschiedenster Projekte und Aktionen darauf hingearbeitet, durch Tipps für vorbeugendes Verhalten das subjektive Sicherheitsempfinden der Menschen zu stärken. Unabhängig davon werden aber auch immer wieder Überlegungen angestellt, ob es keine Möglichkeit geben könnte, bereits im Vorfeld prädiktive Kriminalitätsanalysen anzustellen, die dabei helfen sollten, Straftaten bereits im Vorfeld prognostizieren zu können.
Diese als Predictive Policing bezeichneten Methoden werden in der Bundesrepublik als computergestützte Verfahren zur delikt- und raumbezogenen Wahrscheinlichkeitsberechnung künftiger Straftaten definiert. Einen solchen Prozess beschreibt unser Autor Kai Seidensticker, Kriminologe aus Essen, anhand des Systems SKALA bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen in seinem Artikel.

Während nach unserem Rechtssystem Gesetze vom parlamentarischen Gesetzgeber erlassen werden, können Rechtsverordnungen durch die Exekutive erlassen werden. Als deren Grundlage ist allerdings immer ein formelles Gesetz Voraussetzung. Auslöser sind oft gesellschaftliche Entwicklungen, die ein Gegensteuern notwendig erscheinen lassen, sodass man diese Verordnungen auch als etablierte Instrumente der Gefahrenabwehr definieren kann. Genauso bezeichnen unsere Autoren, der Leitende Regierungsdirektor Prof. Hartmut Brenneisen und der Erste Polizeihauptkommissar Michael Martins aus Preetz/Schellhorn, ihren Artikel, in dem sie sich mit aktuellen Überlegungen zum Erlass einer Verordnung in einer kreisfreien Stadt des Landes Schleswig-Holstein auseinandersetzen.

Zumindest in unserem Kulturkreis werden die meisten Menschen nur dann mit dem Tod konfrontiert, wenn ein Familienmitglied oder ein Freund verstirbt. Ansonsten setzt man sich in der Regel nur ungern mit diesem Thema auseinander, ist es doch nahezu immer mit Trauer und Abschied verbunden. Einige Berufsgruppen, wie z.B. Bestatter oder Ärzte, sind jedoch durch ihren Aufgabenbereich gezwungen, mit Verstorbenen in Kontakt zu kommen. Auch der Polizeibeamte wird sich im Rahmen seines Dienstes immer wieder mit Leichen konfrontiert sehen. Das kann sowohl bei Einsätzen im Straßenverkehr der Fall sein, ganz besonders aber natürlich bei Leichensachbearbeitern. Wie aber wird der Beamte auf solche Situationen vorbereitet? Was bewegt die Studierenden im Zusammenhang mit diesem Thema und wie gehen sie letztlich damit um? Kriminaloberrat Matthias Frey von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin hat sich intensiv mit diesem Bereich beschäftigt und ihn in seinem hier abgedruckten Artikel dargelegt.