Polizei Info Report Heft 2/2017

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2017
44 Seiten
Format: 21,0 x 29,7 cm
Bereits seit mehreren Jahrzehnten ist der Begriff „Jugendkriminalität“ in der Bundesrepublik, allerdings auch in vermutlich jedem anderen Land ein Reizwort in der Öffentlichkeit, insbesondere aber auch für die staatlichen Organe, die sich mit diesem Phänomen, je nach Aufgabenzuweisung, zu beschäftigen haben. Dabei stehen Jugendamt und Polizei natürlich in der ersten Reihe, sind sie es doch, in deren Focus junge Menschen stehen, die delinquent werden bzw. geworden sind.
Die Zuständigkeiten dieser beiden Institutionen könnten allerdings unterschiedlicher kaum sein.
Das Jugendamt verfolgt die Zielsetzung, in Form von Familienhilfen sowie Unterstützung der minderjährigen Klientel – trotz eventuell ungünstiger sozialer Bedingungen – einen möglichst straffreien Übergang von Kindheit und Adoleszenz ins Erwachsenenalter zu realisieren. Sollte dies trotz aller Bemühungen oder zu später Intervention nicht gelingen, so wird trotzdem mit den Adressaten darauf hingearbeitet, eine spätere kriminelle Karriere zu verhindern.
Der Polizei wiederum ist zwar in den meisten Bundesländern der Präventionsgedanke ins Tätigkeiten-Portfolio geschrieben, allerdings liegt traditionell der Schwerpunkt ihrer Aktivitäten im repressiven Bereich. „Repression ist die beste Prävention“ war lange Zeit ein Schlagwort, mit dem eine passende Verbindung der beiden Begriffe gefunden schien.
Aufgrund dieser unterschiedlichen Interessenlage der beiden genannten Berufsgruppen war nicht schwer nachzuvollziehen, dass man bei der Aufgabenwahrnehmung nicht allzu viele, um nicht zu sagen beinahe keine Übereinstimmungen fand und somit kaum an Kooperation zu denken war. Das hat sich allerdings Ende des letzten Jahrtausends mit der Einrichtung kriminalpolizeilicher Präventionsdienststellen geändert. Der Gedanke, nur ein institutionsübergreifendes Konzept zur Bearbeitung des gesamtgesellschaftlichen Problems „Jugendkriminalität“ verspreche Erfolg, führte zu einer Annäherung der verschiedenen Behörden.
So entstanden diverse Projekte, in denen sowohl Polizei als auch Jugendämter sich und ihre Ziele wiederfinden konnten. Wichtig war und ist es demzufolge immer, dass dabei die ureigenen Aufgaben nicht leiden bzw. bei ihrer Wahrnehmung keine Interessenkollisionen entstehen. In seinem (Titel-)Beitrag fächert Kriminalhauptkommissar Jörg Bialon vom Polizeipräsidium Duisburg die Grenzen möglicher Zusammenarbeit auf.