Polizei Info Report Heft 2/2018

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2018
44 Seiten
Format: 21,0 x 29,7 cm
Drohnen – nicht selten wurden in der Vergangenheit zunächst für militärische Zwecke gedachte Erfindungen weiterentwickelt, um auch im zivilen Bereich Anwendung finden zu können. So ist auch hier die Argumentation sehr wohl nachvollziehbar, dass Drohnen für die verschiedensten öffentlichen Bedürfnisse wie auch privaten Interessen, z.B. die Möglichkeit, aus der Luft Bilder zu erhalten, ohne dafür einen großen finanziellen und personellen Aufwand betreiben zu müssen, auch im normalen Alltag genutzt werden sollten.
Zu ersteren gehören sicherlich auch Aufgaben aus dem polizeilichen Portfolio, wie z. B. die Aufklärung und Überwachung von Demonstrationen oder aus anderen Gründen zu kontrollierenden größeren Menschenansammlungen. Und dementsprechend werden mittlerweile in mehreren deutschen Bundesländern bei der Polizei und auch bei der GSG 9 Drohnen erprobt bzw. eingesetzt. In dieser Ausgabe tragen wir allerdings einem anderen Aspekt dieses Themas Rechnung: Da mittlerweile, auch aufgrund der Tatsache, dass die Preise für derartige Flugobjekte durchaus erschwinglich geworden sind, auch jeder interessierte Bürger eine Drohne kaufen und sie, mit welcher Intention auch immer, privat fliegen lassen kann, erscheint es von erheblicher Bedeutung, einmal die rechtlichen und formalen Rahmenbedingungen für derartige Aktivitäten darzulegen. Herr Carsten Brandt, Leiter der Luftaufsicht am Flughafen Hamburg, legt Ihnen in seinem Artikel die beim Umgang mit dieser neuen Erfindung zu berücksichtigenden Formalitäten detailliert dar.

Wer sich gerne im Internet tummelt, der weiß, welche schier unbegrenzten Möglichkeiten dieses Medium seinen Nutzern ermöglicht. Wurden Nachrichten in früherer Zeit im Familien-, Freundes- oder Kollegenkreis sowie mit Bekannten am Stammtisch diskutiert, eröffnet sich nun eine unendliche Vielzahl von Foren, in denen die eigene Meinung kund getan und andere Einstellungen kommentiert werden können. Kein Thema, das nicht vom eigenen Standpunkt her beleuchtet und mit einer entsprechenden Einschätzung belegt werden kann. Aber scheinbar sind aufgrund der Möglichkeit, sich anonym im Netz zu bewegen, bei einer bestimmten Klientel kaum noch Hemmungen vorhanden, auch Beleidigungen, Beschimpfungen und andere Auswüchse wie z.B. Volksverhetzung in entsprechende Foren einzustellen. Dieses „Cybermobbing“ entwickelt sich dabei in der jüngeren Vergangenheit zu einer der größten Bedrohungen für Persönlichkeitsrechte bei der Kommunikation über das Internet. Welche Möglichkeiten hat eine derart geschädigte Person, gegen einen ehrverletzenden Kommentar vorzugehen, bzw. zunächst einmal, den häufig unter Synonym agierenden Schädiger zu identifizieren? Polizeidirektor Christoph Keller von der Abteilung der FHöV Nordrhein Westfalen in Münster befasst sich in seinem Beitrag intensiv mit den Auskunftsrechten von Geschädigten einer Persönlichkeitsverletzung im Internet.

Die Gefahr großer finanzieller Verluste durch Cyber-Kriminelle bzw. deren Vorgehensweise wird in dem Artikel von Nikolaus Stapels, VdS-Fachberater für Cyber-Security aus Klein Rönnau thematisiert. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Art Betriebsspionage per Internet mit dem Ziel, mit den gewonnenen Erkenntnissen Geld zu verdienen. Trotz diverser Sicherheitsvorkehrungen seitens gefährdeter Firmen gelingt es hochprofessionellen Spezialisten immer wieder, in die IT der Betroffenen zu gelangen. Der Autor klärt in seinem Beitrag über die gängigen Vorgehensweisen solcher Internet-Kriminellen auf.