Polizei Info Report Heft 2/2019

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2019
44 Seiten
Format: 21,0 x 29,7 cm
Dass die Polizei den Bereich des Opferschutzes in den letzten gut zwei Jahrzehnten bundesweit in ihr Portefeuille aufgenommen hat, zeigt, dass die Ermittlungsbehörden im Laufe der Zeit so flexibel geworden sind, dass sie gelernt haben, über den Tellerrand ihres eigentlichen Aufgabengebietes hinauszuschauen. Die Verfahrensweise, Opfer nicht lediglich als Zeugen im Strafverfahren zu betrachten und sich dann selbst zu überlassen, sondern sie kurzfristig zu betreuen und dann – falls erforderlich - an kompetente Hilfsorganisationen weiterzuvermitteln, hat sich bewährt und ist darüber hinaus in der Bevölkerung auch sehr positiv aufgenommen worden. Außerdem ist auf einigen Gebieten auch der präventive Aspekt solcher Maßnahmen in Hinsicht auf zukünftige Verhaltensweisen nicht zu unterschätzen.
Wenn auch in beinahe jedem Kriminalitätsfeld die Gefahr besteht, dass die geschädigte Person nicht nur körperlich oder finanziell unter den Folgen des ihr widerfahrenen Geschehens leidet, sondern auch psychisch beeinträchtigt wird, so ist die Gefahr einer nachfolgenden seelischen Belastung naturgemäß bei Opfern von Gewalttaten besonders groß. Viele kommunale, aber auch freie Träger haben sich mittlerweile der Thematik angenommen und bieten ihre Hilfe an, sind oft auch in kommunale Netzwerke integriert. Auffällig ist dabei, dass sich in deren Palette zwar eine Vielzahl von Angeboten für Frauen und Kinder finden lassen, aber nur wenige Projekte für Männer existieren. Allerdings ist auch festzustellen, dass offenbar nur eine verhältnismäßig geringe Anzahl viktimisierter Geschädigter männlichen Geschlechts entsprechende Hilfe zu suchen scheint. Warum eine derartige Unterstützung so selten in Anspruch genommen wird, hat Herr Professor Claudius Ohder von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin untersucht und die Ergebnisse in seinem Beitrag in diesem Heft niedergelegt.

Mit einer ganz anderen Facette des Opferschutzes beschäftigt sich unser Autor Rainer Becker. Es handelt sich dabei um einen Bereich, der zwar selten im Fokus der Öffentlichkeit steht, aber im Einzelfall ein Problem darstellen kann, das durch die handelnden Personen gerade aufgrund bester Absichten heraufbeschworen wird. So geschieht es immer wieder, dass Täter, die sich eines sexuellen Missbrauchs von in ihrem Haushalt lebenden Kindern strafbar gemacht haben, nach Verbüßung ihrer Strafe wieder in ihr früheres Lebensumfeld eingegliedert werden sollen. Diese Maßnahme zum Zwecke der Resozialisierung birgt allerdings oftmals die Gefahr, dass im Haushalt lebende Kinder möglicherweise erneut zum Opfer des wieder in die häusliche Gemeinschaft aufgenommenen Erwachsenen werden. In seinem Artikel spricht der Autor dieses Thema noch einmal explizit vor der Hintergrund der besonderen Verantwortung der zuständigen Jugendämter bei derartigen Maßnahmen an.

Ulrich Bosse, Erster Polizeihauptkommissar vom Polizeipräsidium Münster befasst sich in dieser Ausgabe mit der sogenannten Vortatphase bzw. deren rechtlichen Grundlagen. Unter diesem Begriff werden Verhaltensweisen verstanden, die nach wissenschaftlichen Untersuchungen häufig bei Tätern kurz vor der Begehung der geplanten Tat beobachtet werden können. Die polizeiliche Früherkennung derartigen Benehmens, auch nach dem englische Begriff für Beobachtung „Spotting“ genannt, war zunächst hinsichtlich der Identifizierung möglicher Attentäter genutzt worden, kann aber durchaus auch zur Bekämpfung anderer Kriminalitätsphänomene angewandt werden. Inwieweit solche Maßnahmen, die durchaus auch in Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingreifen können, rechtlich abgesichert sind, erklärt der Autor in seiner aktuellen Abhandlung.