Polizei Info Report Heft 3/2016

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2016
48 Seiten
Format: 21,0 x 29,7 cm
Seit jeher verbindet der Bürger mit der Polizei diejenige Institution im Land, deren vornehmste Aufgabe es ist, ihm in Notlagen zu helfen, und, sofern ihm Unrecht geschehen ist, dafür zu sorgen, dass der oder die Täter ermittelt und dann durch die Justiz ihrer gerechten Strafe zugeführt werden können.
Nicht zufällig hält sich nach wie vor in großen Teilen der Bevölkerung die Bezeichnung „Freund und Helfer“ für die Ordnungshüter, die auch selbst das Bild ihres Berufes zum Großteil auf dieser Basis aufgebaut hatten. Erst im letzten Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts begann man in den Bundesländern langsam, auch dem Thema „Prävention“ mehr Bedeutung zuzumessen, und entsprechende Dienststellen oder Abteilungen einzurichten.
Meinte man damit möglicherweise, das Aufgabenspektrum der Polizei nunmehr ausgeschöpft zu haben, kristallisierte sich, je nach Bundesland, spätestens zur Jahrtausendwende noch ein weiterer Bereich heraus, in dem ein nicht unerheblicher Nachhol- und Regelungsbedarf bestand – der polizeiliche Opferschutz. Wurden bei geschädigten Kindern schon immer besonders sensible Maßstäbe bei ihrer Befragung angelegt, kam es bei erwachsenen Opfern nicht selten vor, dass sie nach ihrer Aussage mit ihren Eindrücken und Emotionen alleine gelassen wurden, da der Schwerpunkt der weiteren polizeilichen Maßnahmen sich danach auf die Ermittlung des Tatverdächtigen konzentrierte. Überspitzt gesagt gab es kein weiteres Interesse mehr an den Geschädigten.
(Auszug aus dem Editorial)

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