Polizei Info Report Heft 5/2017

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2017
48 Seiten
Format: 21,0 x 29,7 cm
Der G-20-Gipfel in Hamburg Anfang Juli dieses Jahres ist uns nach wie vor lebhaft in Erinnerung. Ohne sich eingehender mit den Auslösern dieser teilweise brutalen Auseinandersetzungen zu beschäftigen, dürfte doch zweifelsfrei festzustellen sein, dass die Hemmschwelle, die zum Schutz der Veranstaltung eingesetzten Polizeikräfte anzugreifen, auf den Nullpunkt gesunken war. Verletzungen wurden billigend in Kauf genommen, bei einigen Aktionen konnte der Eindruck entstehen, als seien sie sogar beabsichtigt.
Leider ist aber auch im dienstlichen Alltag der Vollzugskräfte in den letzten Jahren eine zunehmende Bereitschaft des Gegenübers festzustellen, Widerstand gegen notwendige Maßnahmen zu leisten. Dies gilt im Übrigen mittlerweile nicht nur bei polizeilichem Einschreiten, sondern auch beim Einsatz von Rettungskräften. Autor Bernd Walter, ehemaliger Leiter eines Grenzschutzpräsidiums aus Berlin, befasst sich mit der Diskussion um die Ausstattung von Polizeivollzugskräften mit Tasern, während die Leipziger Rechtsanwältin Vicky Neubert anhand praktischer Beispiele die strafrechtlichen Konsequenzen aufzeigt, die den Tätern drohen. Und Professor Dr. Waltraud Nolden von der Fachhochschule der Polizei in Sachsen-Anhalt setzt sich mit einer Neuerung im Strafgesetzbuch zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften und den sich daraus ergebenden neuen Rechtsproblemen auseinander.

Das Abschleppen von Kraftfahrzeugen gehört zu den Standardmaßnahmen der Polizei, kann jedoch von einer sehr unterschiedlichen Zielstellung geprägt sein. Professor Hartmut Brenneisen und Regierungsrat
Frank Grantz geben in ihrem Beitrag zunächst eine allgemeine Übersicht und gehen darauf aufbauend detailliert auf das Abschleppen verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum ein.

Eine Zeitschrift wie die Polizei Info Report hat aufgrund der Tatsache, dass sie nur alle zwei Monate erscheint, in der Regel den Nachteil, aktuelle Ereignisse nicht unmittelbar transportieren zu können. Umso glücklicher können wir uns schätzen, diesmal einen Beitrag des Polizeidirektors Thomas Osterlitz von der FHöV Nordrhein-Westfalen abdrucken zu können, der sich mit zum 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Änderungen im materiellen und prozessualen Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung befasst.