Polizei Info Report Heft 6/2018

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2018
44 Seiten
Format: 21,0 x 29,7 cm
Justitia ist blind. Dabei sollen die verbundenen Augen symbolisieren, dass ohne Ansehen der Personen gerichtet wird. Um dies zu gewährleisten, stehen dem Gericht diverse strafprozessuale Instrumente zur Verfügung. Subjektive Beweise wie Zeugenaussagen helfen ebenso bei der Aufklärung und rechtlichen Würdigung eines Sachverhaltes wie objektive Fakten, die sich zum Beispiel durch wissenschaftliche Untersuchungen ergeben haben. Was aber, wenn ihm lediglich zwei Personen gegenüberstehen, wenn weitere Beweismittel fehlen oder diese nur so dürftig sind, dass sie kaum ins Gewicht fallen können? Wenn also lediglich Aussage gegen Aussage steht? Insbesondere bei möglichen Sexualstraftaten kann es dann zu dieser Problematik kommen, wenn die Beteiligten in der betreffenden Situation alleine sind, sich vielleicht sogar bewusst zurückgezogen haben. Welche Kriterien kann ein Richter möglicherweise anlegen, um letztlich zu einem Urteil zu gelangen? Unser Autor Alexander Stevens aus München, Rechtsanwalt und Buchautor, hat sich in seinem Artikel dieses Themas angenommen.
Laut Angaben der ZEIT wurden im Jahr 2016 in der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit Streitigkeiten zwischen Partnern oder Ex-Partnern etwa 133.100 Personen Opfer körperlicher Gewalt. Diese Entwicklung ist für sich alleine genommen bereits alarmierend, noch dramatischer erscheint jedoch eine in diesem Zusammenhang ebenfalls festzustellende Tatsache: In die familiäre Auseinandersetzung ist häufig neben den Erwachsenen auch noch ein Kind als Opfer involviert. Die Steigerung der Gewalt gegen Kinder im Jahr 2016 ist sicherlich auch auf körperliche Auseinandersetzungen im Rahmen von bestehenden oder auseinander gegangenen partnerschaftlichen Beziehungen zurückzuführen. Da die jungen Menschen sowohl physisch wie auch psychisch unter der Einbeziehung in derartige Situationen leiden, ist es von großer Bedeutung, dass zur Lagebereinigung hinzugezogene polizeiliche Einsatzkräfte in geeigneter Form zu reagieren wissen. Unser langjähriger Autor Rainer Becker, ehemaliger Polizeidirektor aus Berlin und seit 2013 ehrenamtlicher Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe e. V., hat seinen Beitrag genau dieser Problematik bzw. deren Bewältigung durch entsprechende Verhaltensweisen gewidmet.

Seit April des laufenden Jahres erprobt die Polizei in Nordrhein-Westfalen den Einsatz von „Dashcams“ in ihren Streifenwagen. Ziel dieses Projektes ist eine bessere Beweisführung gegen Verkehrsteilnehmer, die die mittlerweile vorgeschriebene Rettungsgasse nicht gebildet haben. Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern sieht die Polizei bei dieser technischen Möglichkeit eher den Schwerpunkt bei der Eigensicherung für die eingesetzten Beamten. Während in diesen Fällen Dashcams zur Unterstützung der Durchführung sowie Dokumentierung polizeilicher Einsatzlagen dienen, stellt sich die Frage, inwieweit diese auch im privaten Bereich verwendet und als Beweismittel herangezogen werden darf. Nach diversen vorinstanzlichen Gerichtsentscheidungen hat sich letztendlich der BGH mit dieser Problematik beschäftigt und im Mai 2018 ein Grundsatzurteil erlassen, mit dem sich unser Autor Michael Wernthaler, Polizeidirektor beim Polizeipräsidium Ludwigsburg beschäftigt.