Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht Nordrhein-Westfalen

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Darstellung
Softcover
9. Auflage 2023
218 Seiten
Format: 16,5 x 23,5 cm
ISBN 978-3-8293-1885-3
Die Gesamtdarstellung des nordrhein-westfälischen Rechts der Gefahrenabwehr liegt nunmehr in der 9. Auflage vor. Das Werk orientiert sich an der Praxis und eignet sich deshalb gleichermaßen für Polizeidienststellen und Ordnungsbehörden sowie für den gesamten Lehr- und Ausbildungsbereich.
Die wesentlichen Kernfragen des Gefahrenabwehrrechts und alle wichtigen Grundbegriffe (Zuständigkeiten, Gefahrbegriff, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Störer-/Verursacherproblematik, Datenschutz, Standardmaßnahmen und Kosten) werden eingehend erläutert. Spezialprobleme wie Gefahren bei Großveranstaltungen, Abschleppen von Fahrzeugen, Vorgehen bei Obdachlosigkeit, Aufenthaltsverbot und Wohnungsverweisung, Störerauswahl, Rechtsnachfolge, Grenzen der Haftung von (Zustands-) Störern, Maßnahmen gegen Gefährder, Einsatz der Bodycam sowie Verfahrensfragen werden vertieft dargestellt. Checklisten ermöglichen eine präzise und systematische Überprüfung von Verfügungen und Vollstreckungsmaßnahmen.
Regierungsdirektor Günter Haurand ist Dozent für Polizei- und Verwaltungsrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen. Zuvor war er in der Polizeiabteilung des lnnenministeriums NRW und als Dezernent bei der Bezirksregierung Detmold tätig. Mithin verfügt er über jahrelange Praxiserfahrung im nordrhein-westfälischen Polizei- und Ordnungsrecht.
Rezensionen
Der Autor hält gekonnt die Balance zwischen Lernbuch und wissenschaftlicher Vertiefung. DIe Darstellung kann damit sowohl Studierenden an den Ausbildungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes (insbesondere der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW) als auch Jurastudentinnen und -studenten sehr gute Dienste leisten.

Ein fachlich fundiertes, didaktisch gelungenes und zudem preislich attraktives Lehrbuch, das Praktikern und Studierenden in Nordrhein-Westfalen ohne EInschränkung empfohlen werden kann.

(Prof. Dr. B. Blum, DVP Fachzeitschrit, Januar 2021)