Klaus-D Fröhlich

Herr Rechtsanwalt Fröhlich hat an der Universität Trier Rechtswissenschaften studiert. Nach seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Trier (Lehrstuhl Prof. Dr. Rüdiger Breuer) hat er sein Referendariat u.a. an der Verwaltungshochschule in Speyer absolviert. Nach seinem zweiten Staatsexamen war er als Geschäftsführender Assistent am Institut für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn tätig. Er ist seit 2001 Lehrbeauftragter für Wasserrecht an der Universität Duisburg/Essen und seit 2005 schwerpunktmäßig als Rechtsanwalt mit Fragen des Wasserrechts befasst. Neben seiner originären anwaltlichen Tätigkeit ist er auch durch zahlreiche Veröffentlichungen, Vorträge, Forschungsvorhaben und Gutachten im Bereich des Wasserrechts ausgewiesen. - Herr Fröhlich ist verheiratet hat zwei Töchter und lebt seit 2013 in Berlin.


Klaus-D. Fröhlich ist Autor der PRAXIS DER KOMMUNALVERWALTUNG.

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