Dr. jur. Andreas Gronimus

Jg. 1960. Studium der Rechte in Saarbrücken und Bonn. 1991 Promotion zum Dr. jur. (Thema: Befugnisse alliierter Polizei- und Sicherheitskräfte in Deutschland). Autor mehrerer Kommentare zum Bundespersonalvertretungsgesetz (dabei: Mitautor im Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht - GKÖD Band V), Soldatenbeteiligungsgesetz und Landespersonalvertretungsgesetz NRW, sowie zahlreicher Beiträge in Fachzeitschriften (u.a. PersR, PersV, NZWehrr). Er verantwortet seit 1989 den Bereich Arbeitsrecht und Beteiligungsrechte beim Deutschen BundeswehrVerband, und ist dort seit 2001 auch als Verbandssyndikus tätig; seit 1989 ist er auch als Rechtsanwalt zugelassen. Andreas Gronimus ist verheiratet und hat zwei Kinder (geb. 1993, 2000); er lebt in Bonn.


Dr. Andreas Gronimus ist Autor der PRAXIS DER KOMMUNALVERWALTUNG.

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