Dr. David Rauber

Nach Abitur und Zivildienst Studium der Rechtswissenschaften in Gießen, 2002 Erstes, 2005 Zweites Staatsexamen. 2004 Promotion zum Dr. iur. mit der von Prof. Dr. Brun-Otto Bryde betreuten Arbeit „Wahlprüfung in Deutschland“. Seit 2005 Referent, ab 2011 Leiter der Abteilung Finanzen, Gemeindewirtschaftsrecht, Recht der Bediensteten, Soziales in der Geschäftsstelle des Hessischen Städte- und Gemeindebundes in Mühlheim am Main. Dort nimmt er Aufgaben der Rechtsberatung, der Formulierung verbandspolitischer Stellungnahmen und der Prozessvertretung im Schwerpunkt im Bereich des kommunalen Wirtschafts- und Haushaltsrechts, der Steuern und des Finanzausgleichs wahr. Daneben ist er als Dozent für das Freiherr vom Stein-Institut tätig, das Bedienstete und Mandatsträger aus hessischen Kommunen fortbildet. David Rauber ist seit 1998 mit kurzer Unterbrechung Mitglied verschiedener kommunaler Vertretungskörperschaften. Seit 2007 Mitautor des Kommentars „Gemeindehaushaltsrecht Hessen“. Er verfasste zahlreiche weitere Veröffentlichungen in Zeitschriften und ist Mitautor in Kommentierungen zur Hessischen Gemeindeordnung. David Rauber ist verheiratet und hat ein Kind. Er lebt in Ehringshausen-Daubhausen.


Dr. David Rauber ist Autor der PRAXIS DER KOMMUNALVERWALTUNG.

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