Das Niedersächsische Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) verbindet – anders als die meisten anderen Bundes- und Landesgesetze – die zwei zentralen Herausforderungen der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in einem gemeinsamen gesetzlichen Rahmen: einerseits den Ausbau von E-Government unter Berücksichtigung der Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das die öffentliche Verwaltung verpflichtet, ihre Leistungen bis Ende 2022 digital anzubieten, und andererseits die Gewährleistung von Informationssicherheit bzw. IT-Sicherheit, auch unter Einsatz von Angriffserkennungssystemen, um die ständig steigenden Gefahren durch Cyberangriffe abzuwehren.