Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG)
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Kommentar
Loseblattausgabe
Stand: inkl. 59. Nachlief. Juli 2024
3070 Seiten, (2 Ordner)
Format:
16,5 x
23,5
cm
ISBN
978-3-86115-769-4
Im Werk Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen werden die Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) praxisorientiert und kompetent kommentiert.
Der Kommentar beinhaltet neben der Kommentierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auch die Kommentierung zum Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG).
Zum 1. November 2011 ist das neue Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Kraft getreten, das zwischenzeitlich mehrfach geändert wurde - zuletzt im September 2022. Eine erste umfassende Novellierung des NKomVG ist durch das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften sowie über Gebietsänderungen im Bereich des Hafens Wilhelmshaven vom 26.10.2016 erfolgt. Der Gesetzgeber hat damit drei politische Schwerpunkte verfolgt. Zum ersten wurde die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragen gestärkt, die nunmehr auch wieder in Gemeinden ab 20.000 Einwohnern verpflichtend hauptamtlich tätig sein muss. Zum zweiten sind Erleichterungen bei Bürgerbegehren und -entscheiden vorgenommen worden, insbesondere wurde das notwendige Zustimmungsquorum für einen erfolgreichen Bürgerentscheid von 25 % auf 20 % abgesenkt. Drittens wurde die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen durch verschiedene Regelungen gestärkt. Weitere Änderungen des NKomVG folgten, die Bestandteile des Werkes sind.
Der Praxis-Kommentar ist ein wichtiger und hilfreicher Ratgeber für alle Kommunalpolitiker, hauptamtlich Tätige in Gemeinden, Städten, Landkreisen, der Region Hannover, für Fraktionen, Verbände, Gerichte, Studieninstitute, (Fach-)Hochschulen und kommunale Unternehmen.
Zum 1. November 2011 ist das neue Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Kraft getreten, das zwischenzeitlich mehrfach geändert wurde - zuletzt im September 2022. Eine erste umfassende Novellierung des NKomVG ist durch das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften sowie über Gebietsänderungen im Bereich des Hafens Wilhelmshaven vom 26.10.2016 erfolgt. Der Gesetzgeber hat damit drei politische Schwerpunkte verfolgt. Zum ersten wurde die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragen gestärkt, die nunmehr auch wieder in Gemeinden ab 20.000 Einwohnern verpflichtend hauptamtlich tätig sein muss. Zum zweiten sind Erleichterungen bei Bürgerbegehren und -entscheiden vorgenommen worden, insbesondere wurde das notwendige Zustimmungsquorum für einen erfolgreichen Bürgerentscheid von 25 % auf 20 % abgesenkt. Drittens wurde die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen durch verschiedene Regelungen gestärkt. Weitere Änderungen des NKomVG folgten, die Bestandteile des Werkes sind.
Der Praxis-Kommentar ist ein wichtiger und hilfreicher Ratgeber für alle Kommunalpolitiker, hauptamtlich Tätige in Gemeinden, Städten, Landkreisen, der Region Hannover, für Fraktionen, Verbände, Gerichte, Studieninstitute, (Fach-)Hochschulen und kommunale Unternehmen.
Die Autoren: Direktor beim Abgeordnetenhaus a.D. Peter Blum, Vors. Richter am Verwaltungsgericht Dr. Torsten Baumgarten, Beigeordneter beim Niedersächsischen Landkreistag Dipl. Vww. (FH) Herbert Freese, Regierungsdirektor Oliver Groseck, Stadtkämmerer Ekkehard Grunwald, Ministerialdirigent a.D. Bernd Häusler, Präsident des Niedersächsischen Landesrechnungshofs a. D. Richard Höptner, Regierungsrat Dr. Lutz Mehlhorn, Ministerialrat i.R. Dr. Andreas Menzel, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Niedersächsischen Landkreistages Prof. Dr. iur. Hubert Meyer, Chef der Niedersächsischen Staatskanzlei Dr. Jörg Mielke, Ministerialrat Dr. Dennis Miller, Gemeindekämmerer Joachim Rose, Geschäftsführer Niedersächsischer Landkreistag Dr. Joachim Schwind, Staatssekretär im Niedersächsischen Innenministerium Dr. Thomas Smollich, Ministerialdirigent Dr. Christian Wefelmeier, Ltd. Ministerialrat Jürgen Franke, Prof. Holger Weidemann.
Rezensionen
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dem Werk der Spagat zwischen wissenschaftlichem Anspruch und praktischem Nutzwert hervorragend gelingt. Der erfahrene Kommunalrechtler genau wie der neugewählte Hauptverwaltungsbeamte hat mit dem vorliegenden, den aktuellen Stand der Rechtsprechung wiedergebenden Kommentar ein hervorragendes Werkzeug für die korrekte Bearbeitung kommunalrechtlicher Problemstellungen an der Hand. Der Praktiker erhält ein logisch strukturiertes Werk, welches im Alltag des Lesers wertvolle Dienste leistet. Es führt für den Praktiker auf dem Gebiet des Kommunalrechts nach hiesiger Auffassung kein Weg an diesem Werk vorbei und sollte zur Grundausstattung der eigenen Bibliothek gehören. Nach meiner Meinung ist das Werk –gerade auch in Hinblick auf den angemessenen Kaufpreis – eine klare Kaufempfehlung.
(Malte Schneider, Assessor des Rechts und Bürgermeister der Stadt Schöningen, 2019)
(Malte Schneider, Assessor des Rechts und Bürgermeister der Stadt Schöningen, 2019)
Auch digital erhältlich
130,00 €
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