Ekkehard Grunwald

Nach einer Ausbildung zum Sparkassenkaufmann studierte Ekkehard Grunwald Rechtswissenschaft in Göttingen. Das zweite Staatsexamen legte er im OLG-Bezirk Celle ab. 1991 wurde er Referent beim Landkreistag Sachsen-Anhalt, nachdem er kurz beim Niedersächsischen Landkreistag hospitiert hatte. Sein Referat umfasste die Bereiche Sozial- und Kinder- und Jugendhilfe, öffentliche Sicherheit und Ordnung einschließlich Brandschutzwesen, Schule und Kultur sowie das öffentlich Gesundheitswesen. 1994 wurde er Gemeindedirektor in Hemmingen bei Hannover (heute Stadt Hemmingen in der Region Hannover), 1997 wurde er zum 1. und Technischen Beigeordneten der Stadt Eschweiler gewählt. Seit 2000 verantwortet er das Dezernat II und bekleidet das Amt des Stadtkämmerers in Salzgitter. Dort initiierte er die Implementierung des aktiven portfolioorientierten Zins- und Schuldenmanagement im Jahr 2003, die Aufstellung der ersten doppischen Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 und die Einführung der Doppik in der Gesamtstadt sowie die Aufstellung des 1. kommunalen Pilot-Gesamtabschlusses zum Stichtag 31.12.2009. Zum 01.02.2015 wechselt Ekkehard Grunwald als Beigeordneter und Stadtkämmerer zur Stadt Recklinghausen. Ekkehard Grunwald kommentiert die §§ 120-123 und 125-127 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKommVG) in der Loseblattsammlung Niedersächsisches Kommunalverfassungsrecht. Ekkehard Grunwald hat eine Vielzahl von Publikationen herausgegeben. Er ist Mitglied in den Finanzausschüssen des Städtetages NRW und des Deutschen Städtetages sowie Mitglied im Gutachterausschuss „Finanzen/Haushalt“ und im Verwaltungsrat der KGSt.

Veröffentlichte Titel:
Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG)

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