Professor Dr. iur. Anke Borsdorff ist seit 1996 als hauptamtliche Dozentin für polizeiliches Einsatzrecht an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung im Fachbereich Bundespolizei in Lübeck tätig. Daneben gehört sie dem Senat der Fachhochschule des Bundes und zugleich dem Fachbereichsrat des Fachbereiches Bundespolizei an. Zudem wirkt sie als Prüfungskommissionsvorsitzende regelmäßig an Laufbahn- und Aufstiegsprüfungen im bundespolizeilichen Ausbildungsbereich und auch in der Auswahlwahlkommission für den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei mit. Sie ist durch ihre langjährige Publikations- und Vortragstätigkeit im Polizei- und Sicherheitsbereich weithin bekannt. Aber auch im Bereich der Eisenbahnen ist sie bekannt durch ihre Vortragstätigkeiten im Rahmen der Ordnungspartnerschaft zwischen Bahn und Bundespolizei.
Prof. Dr. Anke Borsdorff ist am 27.03.1962 in Peine/Niedersachsen geboren. Nach dem Abitur am Gymnasium Uetze, studierte sie von 1982-1986 Rechtswissenschaften an der Ruprechts-Karls-Universität in Heidelberg. Schon während ihres Referendariats war sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Intitut für Rechtsgeschichte und Arztrecht bei Prof. Dr. Adolf Laufs tätig. Dort promovierte sie gefördert durch das Jacob-Grimm-Stipendium der Universität Marburg zum Doctor iuris utriusque. Ihre juristische Laufbahn startete sie als Rechtsanwältin für Strafrecht, war aber auch schon in dieser Zeit in der Lehre tätig, zu der sie sich immer hingezogen fühlte. Im Jahre 1991 erhielt sie dann die Möglichkeit als hauptamtlich Lehrende am Zentralbereich der Fachhochschule des Bundes zunächst in Köln und später in Brühl ihre akademische Laufbahn im Hochschulbereich fortzussetzen. Schon während ihres juristischen Referendariats publizierte sie im Bereich des Polizeirechts in Fachzeitschriften und trat bereits im Jahre 1989 mit einem Buch zum badenwürttembergischen Polizeirecht und 1991 mit dem Werk „Polizeirecht der fünf neuen Bundesländer“ hervor. Seit 1998 liegt ihr Publikationsschwerpunkt Im Bereich des Bundespolizeirechts.