Geboren 1957 in Stuttgart, Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und Würzburg, Promotion zum Dr. iur. 1993 mit einer Dissertation über „Die geschichtliche Entwicklung des Denkmalrechts in Deutschland“, 1999 Habilitation, seit 2006 apl. Prof. für Öffentliches Recht und Kirchenrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen. 1999/2000 Vertretung eines Lehrstuhls für öffentliches Recht und Kirchenrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München; 2001 Rechtsanwalt, ab 2002 Justitiar der Diözese Rottenburg-Stuttgart, 2003 auch Kanzler der Diözesankurie. Verfasser zahlreicher Beiträge zum Öffentlichen Recht, insbesondere zum Staatskirchenrecht und zum Denkmalschutzrecht, daneben auch zu (kunst-)historischen Themen.
Felix Hammer ist verheiratet, hat zwei Kinder und lebt in Rottenburg am Neckar.
Prof. Dr. Felix Hammer ist Autor der PRAXIS DER KOMMUNALVERWALTUNG.